News

Mehr Energie!

Hier finden Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Energieberatung, zukunftssicherer Energieversorgung, Photovoltaik und Lichtplanung.

Solarspitzengesetz: Was ändert sich für neue PV Anlagen

Das beschlossene Solarspitzengesetz trat am 25. Februar 2025 in Kraft und gilt für alle Anlagen die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden.

Das hat teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität einer Photovoltaik Anlage.

Es bieten sich jedoch auch Chancen

Welche Auswirkungen hat das Solarspitzengesetz:

Neue PV Anlagen müssen ab einer Leistung von 7.000 Watt mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgerüstet sein.

Ausgenommen sind Nulleinspeiseanlagen und Balkonkraftwerke bis zu einer Modulleistung von 2000 W und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt

Solange dieser nicht montiert ist, darf die Anlage nur noch mit einer Einspeiseleistung von 60 % betrieben werden.

Bei negativen Strompreisen wir keine Einspeisevergütung mehr bezahlt. Davon gab es 2024 ca. 450 Stunden. Das bedeutet für eine reine PV Anlage ohne Stromspeicher einen Einspeiseverlust von ca. 20 %

Doch auch hier gibt es Lösungen, die wir mit unseren Partnern anbieten können. Lassen Sie sich beraten – es lohnt sich.


Jetzt beraten lassen!
 

Wir beraten Sie individuell über alle Möglichkeiten und fertigen gerne ein unverbindliches Angebot für Sie an.

Kontakt

SMG Ingenieurdienstleistungen GmbH

Geschäftsführer: B. Eng. Stefan Meyer Günderoth

Albererweg 34 | 83236 Übersee

Germany

T: +49 8642 5967810
F: +49 8642 5967811
E: info@smg-ing.de