Welche Auswirkungen hat das Solarspitzengesetz:
Neue PV Anlagen müssen ab einer Leistung von 7.000 Watt mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgerüstet sein.
Ausgenommen sind Nulleinspeiseanlagen und Balkonkraftwerke bis zu einer Modulleistung von 2000 W und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt
Solange dieser nicht montiert ist, darf die Anlage nur noch mit einer Einspeiseleistung von 60 % betrieben werden.
Bei negativen Strompreisen wir keine Einspeisevergütung mehr bezahlt. Davon gab es 2024 ca. 450 Stunden. Das bedeutet für eine reine PV Anlage ohne Stromspeicher einen Einspeiseverlust von ca. 20 %
Doch auch hier gibt es Lösungen, die wir mit unseren Partnern anbieten können. Lassen Sie sich beraten – es lohnt sich.